Ein Paragraf, der alles verändert

Kernstück ist eine EU-Regel, die Sozialleistungen an echte Arbeitnehmereigenschaft bindet: Verdient jemand weniger als ein Drittel des notwendigen Lebensunterhalts, kann die Freizügigkeit entzogen und damit auch das Bürgergeld gestrichen werden.
Damit reichte in Extremfällen eine Woche Bürokratie, um den Bescheid zuzustellen – für Betroffene oft schneller, als sie neuen Lohnnachweis erbringen konnten.
Doch was sagt die Politik dazu? Ein Bürgermeister nimmt kein Blatt vor den Mund …
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