3. Harte Strafen für Tierquäler

Mit dem neuen Gesetz reagiert Italien klar auf bisherige Grauzonen im Umgang mit Tierquälerei. Wer ein Haustier grundlos tötet, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren rechnen – vor allem dann, wenn dem Tier dabei besondere Qualen zugefügt wurden. Auch für das Aussetzen oder das Nichtbeachten artgerechter Haltung sind Geldstrafen bis zu 60.000 Euro vorgesehen.
Diese Strafverschärfungen betreffen auch jene, die an illegalen Tierkämpfen teilnehmen – nicht nur Veranstalter, sondern sogar Besucher können belangt werden. Für viele Beobachter ein klares Signal: Tierquälerei wird nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt. Doch reichen diese Maßnahmen wirklich aus? Kritiker mahnen: Die Praxis muss beweisen, ob die Härte des Gesetzes auch auf der Straße gilt.
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