So hoch können die Bußgelder ausfallen

Ein einmaliger Verstoß kostet künftig bis zu 200 Euro; Wiederholungstäter zahlen bis zu 500 Euro. Betreiber, die das Verbot missachten oder nicht ausreichend kontrollieren, müssen sogar mit 3.330 Euro rechnen – im Wiederholungsfall drohen 6.500 Euro.
Die Ordnungsämter erhalten erweiterte Kontrollbefugnisse, inklusive verdeckter Testbesuche an Hotspots wie Bahnhaltestellen oder Schulwegen. Die Landesregierung setzt auf Abschreckung statt Ermahnung.
Bleibt nur noch die Frage: Ab wann wird das alles Realität?
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