Strafunmündig – zwischen Fürsorge und öffentlichem Druck

Mit zwölf Jahren ist der Tatverdächtige nicht strafmündig; er wird weder vor Gericht stehen noch ins Gefängnis müssen. Stattdessen greift Jugendhilfe: engmaschige Betreuung, psychologische Gutachten, ein möglicher Schulwechsel. Politik und Medien diskutieren unterdessen härtere Gesetze für Kindergewalt – ein heikles Terrain zwischen Schutz und Rachegelüsten.
Die Debatte berührt Familien, Lehrkräfte und Sozialarbeiter zugleich. Bleibt schließlich die Frage, welche Antworten Ermittler noch suchen – und ob Dormagen jemals zur Ruhe kommt. Damit schließen wir unseren Blick auf die offenen Ermittlungsstränge.
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