Streusalz: Ab sofort tabu für Privatleute

Das Gericht hat den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen für Privatpersonen mit sofortiger Wirkung untersagt. Erlaubt bleibt nur Sand oder Splitt; Salz darf weiterhin lediglich die Stadtreinigung nutzen. Wer widerspricht, riskiert ein Bußgeld.
Betroffen sind Millionen Mieterinnen und Eigentümerinnen, die nun andere Mittel auftreiben müssen – und das mitten in der Glätteperiode. Bis hierhin bleibt trotzdem offen, wer den Salzbann eigentlich durchgeboxt hat.
Jetzt lüften wir das Geheimnis …
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