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Streit um Streusalz: Gericht muss über Verbot für Privatpersonen entscheiden

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Streusalz: Ab sofort tabu für Privatleute

Image: AI

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Das Gericht hat den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen für Privatpersonen mit sofortiger Wirkung untersagt. Erlaubt bleibt nur Sand oder Splitt; Salz darf weiterhin lediglich die Stadtreinigung nutzen. Wer wider­spricht, riskiert ein Bußgeld.

Betroffen sind Millionen Mieterinnen und Eigentümerinnen, die nun andere Mittel auftreiben müssen – und das mitten in der Glätteperiode. Bis hierhin bleibt trotzdem offen, wer den Salzbann eigentlich durchgeboxt hat.

Jetzt lüften wir das Geheimnis …

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