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Heizen mit Holz wird jetzt strenger geregelt. Diese Änderungen betreffen viele Haushalte – alle Infos im 1. Kommentar

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Der Zeitplan und Ihre Optionen

Image: AI
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Das Kabinett will die neue Biomasse­verordnung noch im Frühjahr 2026 verabschieden. Nach aktuellem Entwurf gilt eine Übergangs­frist bis 31. Dezember 2027; ab der Heizperiode 2027/28 dürfen die genannten Sortimente dann weder gefördert noch verbrannt werden. Kontrollen sollen über die Schornsteinfeger laufen.

Wer also in Ruhe umsteigen möchte, hat knapp zwei Winter Zeit. Ob Sie auf zertifizierte Holzbriketts wechseln, die Heizung hybridisieren oder ganz auf erneuerbaren Strom setzen – jetzt lohnt der Blick auf Förderprogramme und regionale Energieberater.

Bleiben Sie dran – wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

 

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